Bundesteilhabegesetz beschlossen


Zugang zum 1. Arbeitsmarkt leichter
Bundesteilhabegesetz beschlossen

Der Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Was das Gesetzes vorsieht.

Die gesetzlichen Regelungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit körperlicher beziehungsweise geistlicher Behinderung waren bisher auf verschiedene Bereiche des Sozialgesetzes verteilt. Oft wurden Ansprüche nur im Rahmen der „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ des Sozialgesetzbuches XII gewilligt. Das neue Bundesteilhabegesetz soll die Regelung nun bündeln.

Antragsstellung bundesweit einheitlich und unbürokratischer

In einem bundeseinheitlichen Verfahren werden die Leistungen für jede Person künftig einzeln ermittelt und auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Die Bewilligung von Eingliederungshilfen wird damit nicht mehr abhängig vom Wohnort sein. Der Antrag auf Persönliches Budget für das Bezahlen einer persönlichen Assistenz beispielsweise konnte aus Kostengründen vom Sozialamt in einem Bundesland bewilligt werden, in einem anderen jedoch abgelehnt – die Unterbringung in ein Heim war oftmals preiswerter. Darüber hinaus erhoffen sich die Sozialleistungsempfänger Besserungen bei der Berechnung der Geldbeträge.

Gesetz sieht finanzielle Besserungen vor

Nach der Lesung am 1. Dezember hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. In Zukunft werden Menschen mit Behinderungen, die staatliche Leistungen empfangen, finanziell entlastet – sie dürfen einen höheren Einkommens- und Vermögensbetrag einbehalten, als bisher. Das Einkommen der Ehepartner wird nicht mehr zur Berechnung der Leistungen herangezogen. Darüber hinaus erhalten Menschen mit Behinderungen mit einer Arbeit in Werkstätten mehr Geld. Die nun bundesweit eingeführten Lohnkostenzuschüsse sollen einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Damit erfüllt sich die Hoffnung vieler Betroffener, den Wechsel von den Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt leichter zu vollziehen. Bisher war dies nur in einigen Bundesländern möglich. In dieser Hinsicht bedeutet das Gesetz eine Verbesserung für Menschen dieser Bevölkerungsgruppe. Doch vielen gehen die Bestimmungen nicht weit genug, um Menschen mit Behinderungen zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu verhelfen.

Mehr Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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