Rhesus-Test wird Kassenleistung


Gut für Mutter und Kind
Rhesus-Test wird Kassenleistung

Gute Nachricht für Rhesus-negative Schwangere: Die vorgeburtliche Bestimmung des kindlichen Rhesusfaktors wird Kassenleistung. Das bedeutet, dass jetzt jede Schwangere davon profitieren kann – und die Anti-D-Prophylaxe nur noch ganz gezielt eingesetzt werden muss.

Wenn Mutters Antikörper die Plazenta passieren

Der Rhesusfaktor ist ein Blutgruppenmerkmal, das als Oberflächeneiweiß auf den roten Blutkörperchen sitzt. Der wichtigste Rhesusfaktor trägt die Abkürzung D. Ist er vorhanden, ist der Mensch Rhesus-positiv (Rh+), wenn nicht, Rhesus-negativ (Rh-).

Eine besondere Bedeutung hat der Rhesusfaktor in der Geburtshilfe. Bekommt eine Rhesus-negative Mutter ein Rhesus-positives Kind (vererbt durch dessen Vater), bildet die Mutter durch Kontakt mit dem kindlichen Blut unter der Geburt Antikörper gegen Rhesusfaktor D. Diese Sensibilisierung hat Folgen für das nächste Kind: Ist es ebenfalls Rhesus-positiv, können die mütterlichen Antikörper die Plazenta passieren und dadurch die roten Blutkörperchen des Ungeborenen angreifen. Dem Kind drohen Blutarmut, Sauerstoffmangel oder sogar einer schwere Neugeborenengelbsucht. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Fehlgeburt.

Anti-D-Prophylaxe gezielter einsetzen

Seit Anfang der 90er-Jahre spritzt man allen Rhesus-negativen Schwangeren zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche vorbeugend Anti-D-Antikörper. Durch diese Anti-D—Prophylaxe wird verhindert, dass sich das mütterlichen Immunsystem durch einen Kontakt mit rhesuspositivem Blut ihres Kindes sensibilisiert und in der Folgeschwangerschaft massenweise Antikörper gegen das eventuell rhesuspositive Blut des Kindes entwickelt. Dieses Verfahren hat vielen Babys das Leben gerettet. Allerdings haben dadurch etwa 40% der Mütter unnötig Blutprodukte (Anti-D-Immunglobulin) erhalten – und zwar all diejenigen, deren Kinder nicht Rhesus-positiv waren.

Seit geraumer Zeit gibt es einen Test, mit dem man den kindlichen Rhesusfaktor im mütterlichen Blut bestimmen kann. Ist das Kind Rhesus-positiv, erhält die Mutter wie bisher die Anti-D-Prophylaxe. Ist es negativ, ist kann die Gabe von Anti-D-Immunglobulin unterbleiben. Für diesen Test nimmt die Ärzt*in Blut ab und schickt es in ein Speziallabor, wo es mit Hilfe der Polymerasekettenreation (PCR) auf Erbmaterial inklusive Rhesusfaktor des Kindes untersucht wird.

Nur von qualifizierten Ärzt*innen

Bisher war der Pränataltest zur Erkennung einer Rhesus-Unverträglichkeit eine individuelle Gesundheitsleistung, die die Frauen selbst bezahlen mussten. Die Kosten beliefen sich je nach Labor auf etwa 100 bis 130 Euro. Ab 1.7.2021 wird die vorgeburtliche Bestimmung des Rhesusfaktors für Rhesus-negative Frauen mit Einlingsschwangerschaften Kassenleistung. Weil bei Mehrlingsschwangerschaften die Daten zu gering sind, sind diese noch von der Erstattung ausgeschlossen. Da es sich bei diesem Pränataltest um eine genetische Untersuchung handelt, gelten die Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. D.h., dass ihn nur Ärzt*innen in die Wege leiten dürfen, die für eine genetische Beratung qualifiziert sind.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie

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