Neu Norm für den Verbandskasten


Maske rein, Verbandstuch raus
Neu Norm für den Verbandskasten
Vitalii Stock/shutterstock.com

Corona macht sich jetzt auch im Verbandskasten im Auto bemerkbar: Künftig müssen darin zweimedizinische Masken enthalten sein. Dafür darf man andere Bestandteile einsparen.

Unfälle und Erste-Hilfe-Einsätze ausgewertet

Seit dem 1. Februar 2022 gelten für den Inhalt des Auto-Verbandskasten neue Vorschriften (modifizierte KFZ-Verbandskasten-Norm DIN 13164). Erarbeitet wurden die neuen Vorgaben mithilfe der Analyse von Unfällen in Behörden und Betrieben aus den Daten der Gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem berücksichtigten die Expert*innen die Erfahrungen aus der Notfallmedizin und die aktuellen Herausforderungen der Pandemie. Die Veränderungen sind:

  • Aufnahme von zwei medizinischen Gesichtsmasken. Dabei handelt es sich um die typischen „OP“-Masken (Typ I nach DIN EN 14683), FFP2-Masken sind keine Pflicht.
  • Entfall eines Dreiecktuchs (DIN 13168 D). Davon mussten bisher zwei Stück mitgeführt werden, in Zukunft reicht ein Dreiecktuch aus.
  • Entfall des kleineren Verbandstuchs (DIN 13152 BR). Von den beiden bisher erforderlichen Verbandstüchern muss der Verbandskasten künftig nur noch das größere enthalten.

Galgenfrist bis 2023

Auch wenn die neue Norm jetzt schon gilt: Ernst wird es mit einem Austausch erst ab 1. Februar 2023. Bis dahin dürfen die bislang DIN-konformen Verbandskästen noch erworben und im Auto mitgeführt werden. Und sie müssen auch laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Zwischenzeit nicht nachgerüstet werden.

Jetzt schon Masken rein

Dabei macht die Mitnahme von medizinischen Masken auch jetzt schon Sinn, meint Christina Ziegenberg, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Medizintechnologie. Denn sie schützen nicht nur Unfallopfer und Ersthelfer vor Infektionen. Handschuhe und Masken senken erfahrungsgemäß die Hemmschwelle bei der Hilfeleistung.

Quelle: Ärztezeitung

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