Handy und Herzschrittmacher


Riskantes Duo?
Handy und Herzschrittmacher
Piyoros C/shutterstock.com

Immer mehr Menschen tragen einen Herzschrittmacher in ihrer Brust. Viele davon sorgen sich, dass Handys, Metalldetektoren oder das Fahren in einem Elektroauto die Funktion ihres eingepflanzten Gerätes stören könnten. Sind die Bedenken berechtigt?

Moderne Filtertechnologien schützen

Lange wurden Schrittmacherpatient*innen vor elektromagnetischen Wellen gewarnt. Es hieß, dass diese die Funktion des eingebauten Taktgebers stören und Herzrhythmusstörungen auslösen könnten. Deshalb sollten Handys z. B. nicht in der Brusttasche über dem eingepflanzten Gerät getragen und die elektronische Sicherheitsschleuse am Flughafen besser gemieden werden.

Richtig ist, dass elektrische Geräte durch elektromagnetische Wellen Schrittmacher und eingepflanzte Defibrillatoren beeinflussen können. Doch seit zwanzig Jahren sind die allermeisten Implantate mit modernen Filtertechnologien ausgestattet, berichtet der Kardiologe Carsten Israel. Viele der früher genannten Risiken bestehen deshalb nicht mehr. Meldungen über Fehlfunktionen oder Geräteschäden durch Interferenzen gibt es kaum noch. Doch wie sieht es im Einzelnen mit den möglichen Gefahrenquellen aus?

  • Mobilfunkgeräte, Laptops und Computer. Weder die dauerhafte Nähe zu einem PC noch zu einem Handy ist riskant. Deshalb dürfen Mobilfunkgeräte auch direkt über dem Schrittmacher in der Brusttasche aufbewahrt werden.
  • Induktionsherde und Körperfettwaagen. Diese Geräte erzeugen recht starke elektromagnetische Felder. Bei Induktionsherden ist ein Abstand von 25 cm zwischen Schrittmacher und Kochfeldern einzuhalten. Das bedeutet, dass man sich nicht über das Kochfeld lehnen soll. Hersteller*innen von Körperfett- oder Bioimpedanzwaagen raten Menschen mit Schrittmachern generell von der Nutzung ab. Fachleute sehen für Patient*innen mit einem stabilen Eigenrhythmus des Herzens allerdings keine Gefahr. In jedem Fall sollten Schrittmacherträger*innen ärztlich abklären, ob sie eine Körperfettwaage benutzen dürfen.
  • Elektroautos. Trotz der großen Batterien ist das Fahren in Elektroautos gefahrlos möglich. Das Gleiche gilt für elektrisch betriebene Straßenbahnen und Züge.
  • Starkstromleitungen. Auch die Nähe zu Starkstromleitungen oder -einrichtungen führt nicht zu Interferenzen mit dem Schrittmacher.
  • Metalldetektoren, Diebstahlsicherungen. Menschen mit eingepflanztem Schrittmacher oder Defibrillator können solche Sicherheitsschleusen gefahrlos passieren, sollten dies aber zügig tun. Das gilt sowohl für Kaufhäuser als auch für den Security-Scan am Flughafen. Was das Abstasten mit dem Magnetstab angeht: Auch hier soll keine Gefahr drohen. Zur zusätzlichen Sicherheit können Betroffene das Securitypersonal auch darum bitten, mit der Hand abgetastet zu werden.
  • Kernspin (MRT)-Untersuchungen. Nicht in die Röhre sollten Patient*innen, deren Schrittmacher erst kürzlich implantiert wurde. Manche alten Geräte haben noch Metallteile – auch damit sollte man eine MRT-Untersuchung besser meiden. Für alle anderen Patient*innen ist das Risiko für Interferenzen äußerst gering.
  • Strahlentherapie. Heute ist es vor einer Strahlentherapie (z. B. im Rahmen einer Krebsbehandlung) nicht mehr nötig, den Schrittmacher auszubauen. Den Radiolog*innen gelingt es meist, die Bestrahlung um das Gerät herum zu platzieren. Allerdings sollte nach der Bestrahlung die Funktion des Geräts geprüft werden.

Quelle: www.kardiologie.org, kardionet.de

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